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VG Bayreuth, 22.01.2010 - B 1 K 08.165 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 4 Satz 1, AsylVfG § 42 Satz 1, VwGO § 121
Identitätsfeststellung, Mitwirkungspflicht, Nachweise, Flüchtling, Reiseausweis für Flüchtlinge, Bindungswirkung, Irak, Armenien
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- BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.01.2010 - B 1 K 08.165
Im Hinblick darauf dürften jedenfalls ernstliche Zweifel an der Identität der Kläger im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.03.2004 (InfAuslR 2004, 408) nicht bestehen. - BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02
Aufenthaltsbefugnis; Bindungswirkung; Duldung; Mitwirkungspflicht; ungeklärte …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.01.2010 - B 1 K 08.165
Soweit auf Seite 6 des angefochtenen Bescheides hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2002 (u.a. in InfAuslR 2003, 310) verwiesen wird, lässt die Beklagte außer Acht, dass die betreffende Passage sich nur auf die prozessrechtliche Bindungswirkung nach § 121 VwGO bezogen, das Bundesverwaltungsgericht dort jedoch eine Bindungswirkung nach dem Asylverfahrensgesetz ausdrücklich als möglich angesehen, im Ergebnis jedoch offen gelassen hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2008 - 2 L 86/08
Zur Ablehnung einer Terminsverlegung und zur Darlegung der Klärungsfähigkeit …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.01.2010 - B 1 K 08.165
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass asylrechtliche Entscheidungen des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte die Ausländerbehörde nicht nur hinsichtlich des Tenors der Entscheidungen binden, sondern auch hinsichtlich der tragenden Gründe (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt vom 24.9.2008 in NVwZ 2009, 192).